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Financial Times Deutschland vom 12. Oktober 2009
Reaktoren unter der Lupe
Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim ging in der Nacht vom 10. September wieder ans Netz. Der Betreiber des Druckwasserreaktors, die EnBW Baden-Württemberg, hatte die Jahresrevision abgeschlossen. Rund zwei Wochen lang wurden Prüfund Instandhaltungstätigkeiten durchgeführt und 48 der 193 Brennelemente des Reaktors ausgetauscht.
Dabei erhielten die etwa 400 EnBW-Beschäftigten der beiden Kraftwerksblöcke Neckarwestheim von rund 1100 externen Spezialisten Unterstützung. Die Revision fand unter Aufsicht des Umweltministeriums BadenWürttemberg statt und wurde im Auftrag des Ministeriums von Gutachtern des TÜV und der Kerntechnik-Gutachterarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg, KeTAG, begleitet. Zwei meldepflichtige Ereignisse der untersten Kategorie wurden der Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Vorkommnisse hätten aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlage, des Personals und der Umgebung, hieß es bei EnBW. „Wir konnten alle geplanten Arbeiten erfolgreich umsetzen“, berichtet Gerd-Josef Engel, Leiter des Blocks II. Nachdem die Gutachter die Arbeiten abgenommen hatten, stimmte das Umweltministerium dem Wiederanfahren der 20 Jahre alten Anlage zu.
Für Atomkraftwerke gibt es viele Prüfungen, die nur von behördlich hinzugezogenen Sachverständigen durchzuführen oder zu begleiten
sind, teilt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit. Der Bund hat die Atomaufsicht, und die Landesbehörden führen sie aus.
Die Länder wiederum bedienen sich Sachverständiger, die Revisionen begleiten. „Wir haben in Deutschland schon lange das System, dass sich die Genehmigungsund Aufsichtsbehörden Gutachterorganisationen für die fachliche Zuarbeit bedienen. Das macht insofern Sinn, weil die Gutachter einen breiten Erfahrungsschatz haben, der für eine Behörde in technischen Fragen nur schwierig aufrechtzuerhalten wäre, insbesondere bei den vielen Details, um die es hier geht“, sagt Michael Sailer, Leiter des Bereichs Nukleartechnik und Anlagensicherheit im Öko-Institut Darmstadt.
In Neckarwestheim wurden mehr als 3000 Tätigkeiten ausgeführt.
Was wann wie von wem geprüft werden darf und muss, ergibt sich aus den jeweiligen Genehmigungen der Anlagen, aus Gesetzen und dem Prüfhandbuch des Bundesamts für Strahlenschutz. Das Atomgesetz wiederum regelt, wer Sachverständige sein dürfen. In der Praxis sind das Gutachterfirmen wie der TÜV.
Der TÜV Süd in München prüft im Auftrag der atomrechtlichen Genehmigungsund Aufsichtsbehörden Prüfungen in Kernkraftwerken. Eine Revision besteht aus rund 500 wiederkehrenden Prüfungen mit der begleitenden Kontrolle der TÜV-Experten. „Die Prüfungen haben letztlich das Ziel, der Aufsichtsbehörde den ordnungsgemäßen und genehmigungskonformen Zustand der Anlage vor Wiederaufnahme des Leistungsbetriebs im neuen Zyklus zu bestätigen“, sagt Thomas Oberst, Sprecher des TÜV Süd.
Ereignisse in Kernkraftwerken werden weltweit nach der siebenstufigen internationalen Skala für nukleare Sicherheit Ereignisse INES (International Nuclear Event Scale) bewertet. „Bis auf wenige, in der längeren Vergangenheit liegende Ereignisse traten in den deutschen Kernkraftwerken überwiegende Fälle auf, die der Stufe null zuzuordnen sind, das heißt: keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“, sagt Oberst.
Hierzu gehöre auch der jüngste Vorfall in Krümmel: Trotz einiger Mängel soll das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Sozialministerium den Betrieb erlaubt haben. Das Öko-Institut wurde vom Kieler Sozialministerium damit beauftragt, die Aufarbeitung des Störfalls durch den Betreiber Vattenfall zu bewerten.
„Es gibt eine Betreiberund eine Behördenseite. Die muss man streng auseinanderhalten“, mahnt Sailer. Die Betreiber sind selbst für den sicheren Betrieb ihrer Anlagen verantwortlich. Auf der anderen Seite stehen die vorgeschriebenen behördlichen Überprüfungen. „Dadurch, dass bei den Gutachterorganisationen umfangreiche Fachkenntnisse vorhanden sind, sehe ich diese Form der Arbeitsteilung als eine gute Einrichtung an“, sagt Sailer. Er sieht deshalb keinen Änderungsbedarf.
(Peter Ilg)
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